Ermittlung des Wahlergebnisses
Ermittlung des Wahlergebnisses
Das Ermittlungsverfahren hat zwei Teile, und zwar das Verfahren zur Ermittlung der auf die einzelnen Wahlparteien entfallenden Mandate und das Verfahren zur Ermittlung der gewählten Kandidaten. Das Ermittlungsverfahren führt die Gemeindewahlbehörde durch.
1. Ermittlung der Mandate (§§ 52 und 53)
Die Gemeindewahlbehörde muss die von den einzelnen Wahlsprengeln ermittelte
Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen sowie die Parteistimmen addieren und so das Wahlergebnis für die gesamte Gemeinde feststellen. Dabei ist die Gemeindewahlbehörde berechtigt, das von den Sprengelwahlbehörden festgestellte Ergebnis sowohl auf seine Gesetzmäßigkeit (Bewertung der Stimmzettel) als auch auf die zahlenmäßige Richtigkeit (Rechenfehler) zu überprüfen. Dann ermittelt sie die Mandate (§ 53).
Beispiel:
Die Gemeinde hat 490 Einwohner. Es werden daher in dieser Gemeinde 13 Gemeinderäte gewählt. Von 445 gültigen Stimmen entfallen auf die SPÖ 212, auf die ÖVP 180, auf die FPÖ 34 und auf die Grünen 19 Stimmen. Werden die Parteistimmen nach ihrer Größe gereiht und dann durch 2, 3, 4 usw. geteilt ergibt sich Folgendes:
|
SPÖ |
ÖVP |
FPÖ |
Grüne |
Mandatsverteilung |
|
Partei Stimmen |
212(1) |
180 (2) |
34 (12) |
19 |
SPÖ |
ÖVP |
½ |
106 (3) |
90 (4) |
17 |
9,5 |
ÖVP |
SPÖ |
1/3 |
70,7 (5) |
60 (6) |
11,3 |
6,3 |
SPÖ |
ÖVP |
¼ |
53 (7) |
45 (8) |
8,5 |
4,8 |
ÖVP |
SPÖ |
1/5 |
42,4 (9) |
36 (10) |
6,8 |
------ |
SPÖ |
FPÖ |
1/6 |
35,3 (11) |
30 |
------ |
------ |
ÖVP |
SPÖ |
1/7 |
30,3 (13) |
25,7 |
------ |
------ |
SPÖ |
|
Die auf diese Weise errechnete dreizehngrößte Zahl - nämlich 30,3 - ist die Wahlzahl. (Die in Klammern gesetzten Zahlen geben an, die wie vielt größte Zahl die in der betreffenden Zelle angeführte Zahl ist; sie entsprechen der Vergabereihenfolge). Die Wahlzahl ist in 212 siebenmal, in 180 fünfmal und in 34 einmal enthalten. Daher entfallen auf die SPÖ sieben Mandate, auf die ÖVP fünf Mandate und auf FPÖ ein Mandat. Die Grünen erreichen kein Mandat, weil ihre Parteistimmen niedriger ist als die Wahlzahl.